A- und B- Verstöße
A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro und mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister verbunden sind.
A – Verstöße | B – Verstöße |
• unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
• Nötigung • unterlassene Hilfeleistung • Verstöße beim Verhalten an Bahnübergängen • Verstöße beim Verhalten an Fußgängerüberwegen • Vorfahrtsverletzung mit Gefahrdung eines anderen • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen • zu dichtes Auffahren • Rotlichtmissachtung • Fahren unter Alkoholeinfluss • Überholen im Überholverbot • verbotenes Rechtsuberholen außerhalb geschlossener Ortschaften • Geisterfahrt auf Autobahn |
• ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefahrdung anderer
• unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs • Gefahrdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen • Gefahrdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeugs (Motor an) • mit abgefahrenen Reifen fahren • Gefahrdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus |