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A- Und B- Verstöße

A- und B- Verstöße

A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro und mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister verbunden sind.

 

A – Verstöße B – Verstöße
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Nötigung

unterlassene Hilfeleistung

Verstöße beim Verhalten an Bahnübergängen

Verstöße beim Verhalten an Fußgängerüberwegen

Vorfahrtsverletzung mit Gefahrdung eines anderen

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h

zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen

zu dichtes Auffahren

Rotlichtmissachtung

Fahren unter Alkoholeinfluss

Überholen im Überholverbot

verbotenes Rechtsuberholen außerhalb geschlossener Ortschaften

Geisterfahrt auf Autobahn

ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefahrdung anderer

unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs

Gefahrdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen

verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen

Gefahrdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeugs (Motor an)

mit abgefahrenen Reifen fahren

Gefahrdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

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