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Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren

Junge Fahrer haben ein erhöhtes Unfallrisiko, da ihnen die Erfahrung fehlt und Risiken oftmals falsch eingeschätzt werden. Überdurchschnittlich oft sind Jugendliche an schweren oder gar tödlichen Unfällen beteiligt. Um Unfälle zu vermeiden, ist es hilfreich wenn junge Fahrer von einer erfahrenen Person begleitet werden.

Seit der Einführung des „Begleiteten Fahren“ am 1. Januar 2011 ist es möglich den Führerschein für die Klassen B und BE schon mit 17 Jahren zu erhalten. Die Teilnahme am begleiteten Fahren ist freiwillig und muss beantragt werden. Außerdem muss bis zu eurem 18.Geburtstag eine Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren. Welche Personen das sein dürfen, ist festgelegt.

So erhaltet ihr die Fahrerlaubnis als begleiteter Fahrer:

Die Anmeldung in der Fahrschule und Antragsstellung ist bereits mit 16 1/2 Jahren möglich. Ihr braucht dazu die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Die Ausbildung in der Fahrschule verläuft ganz normal. Drei Monate vor dem 18. Geburtstag könnt ihr die theoretische Prüfung ablegen, frühestens einen Monat davor die praktische Prüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhaltet ihr noch nicht euren Kartenführerschein, sondern eine Bescheinigung, mit der Genehmigung begleitet fahren zu dürfen. Dieses Papier gilt aber nur in Deutschland. Im Ausland dürft ihr erst ab 18 Jahren ein Fahrzeug führen. Ab dem 18. Geburtstag könnt ihr die Umwandlung in den EU Kartenführerschein beantragen. Die ursprüngliche Prüfbescheinigung gilt bis 3 Monate nach eurem 18. Geburtstag, ab dem 18. Geburtstag auch ohne Begleitung.

Es können mehrere Begleitpersonen gewählt werden, die aber alle namentlich in der Prüfbescheinigung erwähnt sein müssen. Außerdem gelten für eure Begleitpersonen bestimmte Voraussetzungen. Er oder sie muss…

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • fünf Jahre den Führerschein besitzen
  • darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben

Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille Grenze. Ihr als Fahranfänger am Steuer unterliegt einem absoluten Alkoholverbot!

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