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Probezeit

Probezeit

Nach Erhalt eures Führerscheins beginnt die Probezeit, d.h. ihr müsst euch erstmal im Straßenverkehr bewähren, ehe ihr eine permanente Fahrerlaubnis bekommt. Während der Probezeit gelten besondere Auflagen für euch.

Was bedeutet Probezeit?

Die Probezeit dauert zwei Jahre und muss nur einmal durchlaufen werden. Wenn ihr zum Beispiel bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben haben, wird für später zusätzlich erworbene Fahrerlaubnisklassen (zum Beispiel Klasse A oder B) keine weitere Probezeit angerechnet.

Die Probezeit endet vorzeitig beziehungsweise wird unterbrochen, wenn die Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der (späteren) Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit (§ 2a Abs. 1 StVG).

Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger busgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 60 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Tat, nicht der Zeitpunkt zu dem die Entscheidung rechtkräftig wird.

Hier ein Beispiel:

Ihr seid Fahranfänger. Ein Tag vor Ende eurer Probezeit werdet ihr in einer Ortschaft, im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle angehalten – mit 71 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h. Wochen später, nachdem die Probezeit schon um ist, bekommt ihr einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Pkw innerorts um 21 km/h. Ihr zahlt das Bußgeld in Höhe von 80 Euro zuzüglich über 20 Euro Gebühren und Auslagen. Folge: Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig. Gleichzeitig wird 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Anschließend kommt nochmals ein Brief von der Führerscheinstelle, warum? Daten von Führerscheinanfängern werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Information, dass ihr als Fahranfänger einen busgeldbewehrten schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen habt und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde kann euch deshalb zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auffordern. Kommt ihr der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

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